Kfz Versicherungen

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Kfz-Versicherung: beim Gebrauchtwagenkauf unbedingt prüfen
Wer sich beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges für einen privaten Verkäufer entscheidet, übernimmt die bestehende Kfz-Versicherung. Natürlich hat es ein Autobesitzer gern selbst in der Hand, wie er sein Kfz versichern möchte. Deshalb hat der Gesetzgeber für die Kfz-Versicherung beim Gebrauchtwagenkauf von privat eine Sonderkündigungsregelung zugelassen. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht kann der Käufer innerhalb eines Monats nach dem Kauf des Fahrzeuges in Anspruch nehmen. Zur eigenen Sicherheit sollte er sich beim Abschluss des Kaufvertrages aber den Nachweis der Kfz-Versicherung und auch die erfolgte Prämienzahlung bestätigen lassen.
Handelt es sich um eine günstige Kfz-Versicherung, spricht eigentlich nichts dagegen, den Vertrag einfach nur auf den neuen Versicherungsnehmer umzuschreiben. Ein unabhängiger Vergleich zeigt schnell, welcher Anbieter bei der Kfz-Versicherung Tarife bietet, die mit den eigenen Ansprüchen und Bedürfnissen am besten übereinstimmen. Um zu dokumentieren, dass der bestehende Vertrag der Kfz-Versicherung nicht übernommen werden soll, genügt die Vorlage einer neuen elektronischen Versicherungskarte bei der zuständigen Zulassungsstelle. Der Beginn der neuen Kfz-Versicherung gilt dann als Kündigung des Altvertrages.


